Regelmäßige und außerordentliche Prüfungen
Die Lasthebemagnete werden gemäß den Normen und Bestimmungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gefertigt. Eine EG-Konformitätserklärung und ein Prüfzertifikat gehören zum Lieferumfang.
Lastaufnahmeeinrichtungen müssen regelmäßig auf einen betriebssicheren Zustand überwacht, aber mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen/ Sicherheits-beauftragten entsprechend der DGUV 100-500, Kap. 2.8 „Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb“ geprüft werden. Hierbei geht es in erster Linie um die Abnutzung und eventuelle Beschädigung der Polflächen, Deformationen, Risse, Korrosionsschäden, Verlust des Magnetismus und andere Einflussfaktoren, die die Magnetkraft unter Umständen beeinträchtigen können. Darüber hinaus sind - entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen - zwischenzeitlich Funktionsprüfungen vorzunehmen
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